Mit einer Sorgerechtsverfügung stellen Sie sicher, dass nur diejenigen Personen sich um die Erziehung Ihrer Kinder und ggf. deren Vermögensverwaltung (Erbe) kümmern dürfen , welche Sie festgelegt haben! So entscheidet nicht etwa ein Familienrichter über die Betreuung Ihrer Kinder, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen.
Hier geht es zur