Marktplatz-recht
19.10.2019
Sie haben gem. EU-Recht Anspruch auf die versprochene Internetgeschwindigkeit (sog. Vertragserfüllung)!
Bislang hat es sich nicht gelohnt sich mit seinem Internet-Service-Provider (ISP) bzw. Mobilfunk-Provider zu streiten, wenn das tatsächlich übertragbare Downloadvolumen nicht den utopischen Versprechungen entspricht. Die Anwaltskosten waren, im Vergleich zur Ersparnis, zu hoch.
Ab sofort können Sie ihr zu viel bezahltes Geld von Ihrem Internetprovider zurückerhalten! Oder die vorzeitige Auflösung Ihres DSL-Vertrags einfordern. Sie zahlen nur für die Geschwindigkeit, die tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Ohne Kostenrisiko!
Lassen Sie von unserem Partner LexFox kostenlos prüfen ob Sie Anspruch haben: