Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Zahlungsverzug

Zahlungsverzuzg

Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Käufer seine Zahlungspflicht trotz eines abgeschlossen Kaufvertrages und einer Mahnung nicht erfüllt. Der Käufer wird zum Schuldner, wenn er durch persönliches Verschulden weder termingerecht noch zum Zeitpunkt einer vom Gläubiger gesetzten Nachfrist die Rechnung bezahlt. Die maximale Zeitspanne zur Bezahlung der Rechnung beträgt dabei 30 Tage, wobei Verbraucher im Kaufvertrag speziell darauf hingewiesen werden müssen. Wurde die Frist überschritten, so ist die Berechnung von Verzugszinsen zulässig und es kann beim Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden. Der Schuldner muss daraufhin für den Verzugsschaden, den Zinsschaden bei Geldgeschäften und die Rechtsverfolgungskosten Schadensersatz leisten.

 

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Quellen:

http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buchstabe_z/Zahlungsverzug.php

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schuldnerverzug.html?referenceKeywordName=Zahlungsverzug

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