Wiederverheiratungsklausel
Haben ehemalige Ehegatten ein gemeinsames Testament und heiratet der überlebende Ehegatten wieder, so wird die gemeinsame Verfügung unwirksam. Durch Wiederverheiratungsklauseln wollen Ehegatten regelmäßig den Nachlass des Erstversterbenden den eigenen Kindern erhalten und eine Teilhabe des neuen Ehegatten des Überlebenden oder der aus einer solchen Verbindung hervorgegangenen Kindern ausschließen. Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass falls der überlebende Ehegatte wieder heiraten sollte, seine Stellung als Vollerbe endet und er zum Vorerben wird. Die gemeinsamen Kindern bekommen dann die Stellung des Nacherben.