Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist in § 355 BGB geregelt. Dieser Paragraph regelt, dass der Verbraucher nicht mehr an seine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung gebunden ist, wenn ihm ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift durch Gesetz eingeräumt wird und wenn er seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.
Der Widerruf beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 2 BGB in Textform belehrt wurde. Erfolgt die Belehrung später, verlängert sich die Frist auf einen Monat. Wird der Verbraucher nicht belehrt, erlischt die Widerrufsfrist spätestens nach sechs Monaten.
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Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu z.B. bei Haustürgeschäften nach § 312 Abs. 1 S. 1 BGB oder bei Fernabsatzverträgen nach § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB.