Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Werklieferungsvertrag

Werklieferungsvertrag

Der Werklieferungsvertrag ist ein gemischter Vertrag, der zum Teil Werkvertrag und zum Teil Kaufvertrag ist. Er ist in § 651 BGB geregelt. Beim Werklieferungsvertrag schuldet der Verpflichtete die Herstellung und die Lieferung der hergestellten Sache.

§ 651 BGB regelt, dass auf solche Verträge über bewegliche Sachen regelmäßig die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden. Eine Ausnahme gilt für nicht vertretbare Sachen, d.h. Sachen, die nicht serienmäßig hergestellt werden. Hier finden teilweise Vorschriften aus dem Werkvertragsrecht Anwendung. Verträge über unbewegliche (z.B. Gebäude) oder unkörperliche (z.B. Gutachten) Sachen werden in der Regel nach Werkvertragsrecht beurteilt.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€