Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Waffenrecht

Waffenrecht

Das Waffenrecht legt fest, was unter einer Waffe zu verstehen ist und welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit man eine Waffe in Gebrauch nehmen darf. Für bestimmte Waffen braucht man zum Beispiel eine waffenrechtliche Erlaubnis, sog. Waffenbesitzkarte (WBK). Diese wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn man ein rechtlich unbedenkliches Leben geführt hat und führt und dementsprechend zuverlässig ist und ein Bedürfnis für die Waffe nachweisen kann, beispielsweise als Sportschütze oder Jäger.

Besondere Bestimmungen gelten für Personen, die innerhalb ihrer Berufsausübung eine Waffe tragen und benutzen dürfen, z.B. Polizisten.

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