Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Treuhandzahlung
Eine Treuhandzahlung liegt vor, wenn ein Darlehen schon vor Erfüllung aller Bedingungen durch den Empfänger an einen Dritten, meist einen Notar, ausgezahlt wird. Dieser erhält den Auftrag, das Geld erst nach Erfüllung der Auflagen an den Empfänger auszuzahlen. Treuhandzahlungen finden meist bei der Auszahlung von Darlehen durch Banken Anwendung, wenn das Geld erst nach Eintragung der Grundschuld zugewiesen werden soll.
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