Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist ein zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelter schriftlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten ebenso wie Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regelt. Er dient dem Schutz des Arbeitsnehmers, indem er eine leistungsgerechte Vergütung und gesetzmäßige Arbeitsbedingungen festlegt.
Definition
Den gesetzlichen Rahmen für Tarifverträge bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG). Beide Parteien müssen für den Abschluss des Vertrages tariffähig sein, das heißt entweder Arbeitgeber oder Gewerkschaften sein. Die Eintragung eines Vertragsabschlusses, einer -änderung oder -aufhebung wird im Tarifregister eingetragen.
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Inhalt
Ein Tarifvertrag besteht aus einem schuldrechtlichen Teil, der die Rechte und Pflichten beinhaltet, und einem normativen Teil mit den arbeitsrechtlichen Normen. Die schuldrechtlichen Bestimmungen umfassen die Friedenspflicht, die für die Erhaltung des Arbeitsfriedens sorgen soll, und die Einwirkungspflicht, die zum Eingreifen bei tarifwidrigem Verhalten verpflichtet. Der normative Teil enthält die Rechtsverhältnisse, also die Arbeitsbedingungen, die tarifgebunden sind und nicht gegen die bestehenden Gesetze verstoßen dürfen. Die Normativbedingungen können in unterschiedlichen Geltungsbereichen wirken, für die Dauer des Vertrages in zeitlichen, für abgegrenzte Gebiete in räumlichen, für einzelne Wirtschaftszweige in sachlichen oder für Mitarbeitergruppen im persönlichen Geltungsbereichen.
Arten
Flächen- oder Verbandtarifverträge sind für ein regional begrenztes Gebiet gültig. Rahmen- oder Manteltarifverträge enthalten Vereinbarungen, die selten geändert werden. Darunter fallen zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Zusätzlich dürfen, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen, bessere Konditionen für die Arbeitnehmer vereinbart werden. Unternehmens-, Firmen- oder Haustarifverträge sind nur in einem Unternehmen gültig. Vergütungs- oder Entgelttarifverträge regeln die Höhe des Arbeitsnehmerentgelts.
Quellen: