Lexikon
25.12.2016
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Stückschuld
Bei einer Stückschuld wird eine konkrete, anhand von Individualmerkmalen vertraglich festgelegte Sache geschuldet. Der Gläubiger möchte einen bestimmten Gegenstand, beispielsweise einen im Vorfeld bereits besichtigten Gebrauchtwagen.
Im Gegensatz dazu muss der Schuldner bei einer Gattungsschuld eine einer Gattung nach bestimmte Sache erbringen. Durch eine Konkretisierung dieser Sache wird die Gattungsschuld zu einer Stückschuld.
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Quellen: