Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Strafverfolgung

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung wird nach der Entdeckung einer Straftat und einer Strafanzeige wird von der Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Anschluss daran folgen die Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Dabei muss dem Angeklagten die Schuld an einer Straftat vollständig nachgewiesen werden, bevor eine Verurteilung erfolgen kann.

Hauptverhandlungen sind öffentlich, sofern nicht ein besonderes Schutzinteresse des Angeklagten, wie etwa bei Jugendstrafdelikten, besteht. Bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren ist das Amtsgericht die erste Instanz. Höhere Freiheitsstrafen oder die Berufung zu einem Amtsgerichtsurteil müssen vor dem Landgericht verhandelt werden. Berufungen zu Landgerichtsurteilen hingegen werden vor dem Oberlandesgericht entschieden. Dieses ist auch erste Instanz für schwerwiegende Delikte wie Völkermord, Hoch- und Landesverrat. Der Bundesgerichtshof dient vor allem als Revisionsinstanz für Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte.

Weiterführende Informationen finden Sie im Lexikon unter dem Begriff der Straftat.

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Quellen:

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16568/straftat

http://www.rechtslexikon.net/d/straftat/straftat.htm

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