Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Sabotage
Unter Sabotage versteht man die vorsätzliche Störung des Arbeitsablaufs und die Beschädigung oder Zerstörung von dem Betrieb dienenden Sachen wie Anlagen, Maschinen oder Installationen öffentlicher oder wirtschaftlicher Unternehmen zur Beeinträchtigung des Betriebs oder der Produktion. Sabotage wird mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet, wobei auch der Versuch bereits strafbar ist.
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Quellen:
wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/betriebssabotage.html