Reparaturvertrag
Ein Reparaturvertrag ist eine Unterkategorie des in § 631 BGB geregelten Werkvertrages. Im Gegensatz zum allgemeinen Werkvertrag, der eine Dienstleistung regelt, verpflichtet sich der Auftragnehmer im Reparaturvertrag, den angezeigten Sachschaden zu beheben. Bedingung für die Erfüllung des Vertrages ist dabei der Arbeitserfolg, ein Versuch ist nicht ausreichend und löst den Auftraggeber aus seiner Zahlungsverpflichtung.
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Quellen:
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&pp=3&art=6&lexi=&find=Reparaturvertrag