Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Rechtsträger
Rechtsträger ist allgemein jeder, der Inhaber von Rechten und Pflichten sein kann. Bei einem Zusammenschluss von Personen ist der Rechtsträger z.B. die Gesellschaft oder der Verein.
Der Rechtsträger klagt auch selbst vor Gericht oder wird verklagt, er haftet oder macht Rechte geltend. Außerdem kann der Rechtsträger Rechtsgeschäfte abschließen. Da der Rechtsträger in diesem Fall selbst nicht handeln kann, handeln seine Mitglieder oder Gesellschafter für ihn.
Vor Gericht wird der Rechtsträger von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten.