Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Rechtsträger

Rechtsträger

Rechtsträger ist allgemein jeder, der Inhaber von Rechten und Pflichten sein kann. Bei einem Zusammenschluss von Personen ist der Rechtsträger z.B. die Gesellschaft oder der Verein.

Der Rechtsträger klagt auch selbst vor Gericht oder wird verklagt, er haftet oder macht Rechte geltend. Außerdem kann der Rechtsträger Rechtsgeschäfte abschließen. Da der Rechtsträger in diesem Fall selbst nicht handeln kann, handeln seine Mitglieder oder Gesellschafter für ihn.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Rechtsträger erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Vor Gericht wird der Rechtsträger von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€