Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Rechtsmittel

Rechtsmittel

Mit einem Rechtsmittel oder Rechtsbehelf können innerhalb gewisser Fristen Gerichtsurteile und Amtshandlungen angefochten werden. Zweck eines Rechtsmittels ist eine Abänderung oder Aufhebung der vorangegangenen Entscheidung. Eine Veränderung zum Nachteil dessen, der sich des Rechtsmittels bedient, ist hierbei nicht möglich. In jedem Fall ergeben sich durch einen solchen Eingriff eine Verzögerung des Verhandlungsprozesses und dessen Abgabe an höhere Instanzen.

Die geläufigsten Rechtsmittel sind Berufung, Revision und Beschwerde. Die Berufung dient der Überprüfung aller für ein erstinstanzliches Ausgangsurteil erhobenen Tatsachen durch ein übergeordnetes Gericht und kann somit eine erneute Beweisaufnahme zur Folge haben. Die Revision hingegen erwirkt lediglich eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsverletzungen, wobei Tatsachenfeststellungen beibehalten werden. Das Einlegen einer Beschwerde gegen Verfügungen oder Unterlassungen vonseiten des Gerichts geschieht im Gegensatz dazu bereits im laufenden Verfahren. Weitere bekannte Rechtsmittel sind Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch und die Dienstaufsichtsbeschwerde. 

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