Organisationsgeschäftsstelle
Unter einer Organisationsgeschäftsstelle versteht man die Außenstelle einer Organisation, einer Handelsgesellschaft oder eines Gerichts. Zu den Merkmalen der Geschäftsstelle gehören die räumliche Unabhängigkeit, die sachliche Zugehörigkeit zur Hauptniederlassung und ihre Dauerhaftigkeit. Sie muss beim zuständigen Gericht angemeldet und bei Bedarf wieder abgemeldet werden.
Zu den Hauptaufgaben innerhalb der Geschäftsstelle gehört im Wesentlichen die Betreuung des Außendienstes, im Fall einer gerichtlichen Geschäftsstelle werden dort auch Beurkundungen ausgestellt und Urteile ausgefertigt.
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Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zweigniederlassung.html
http://www.duden.de/rechtschreibung/Geschaeftsstelle#Bedeutungb