offerte ad incertas personas
„Offerte ad incertas personas“ (Angebot an unbestimmte Personen) ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der ein Vertragsangebot an einen unbestimmten Personenkreis bezeichnet. Für den Abschluss des Vertrages wird dabei lediglich der Rechtsbindungswille des Kunden benötigt.
Jede Person kann das Angebot innerhalb seiner Existenzdauer oder einer bestimmten Frist über eine Willenserklärung annehmen. Diese ist nach § 151 BGB auch ohne eine explizite Erklärung möglich. Die Offerte ad incertas personas findet meist in öffentlichen Räumen an Warenautomaten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln Anwendung, bei denen die Willenserklärung über das Einwerfen einer Münze oder den Einstieg in das Verkehrsmittel abgegeben wird.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.html
http://www.rechtslexikon.net/d/offerta-ad-incertas-personas/offerta-ad-incertas-personas.htm