Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Monopol

Monopol

Das Wort „Monopol“ stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus den Worten für „allein“ und „verkaufen“ zusammen. Als Monopol bezeichnet man den Zustand, wenn eine Gruppe oder ein Unternehmen im alleinigen Besitz aller Produktionsgüter für einen bestimmten Wirtschaftszweig ist. Das Unternehmen kann aufgrund seiner Vorrechtsposition die Marktpreise und Verkaufsbedingungen vorgeben. Steht einem Anbieter nur ein Verbraucher gegenüber, so spricht man von einem bilateralen Monopol.

Man unterscheidet zwischen natürlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Monopolen:

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Natürliche Monopole

Natürliche Monopole entstehen durch den alleinigen Zugriff auf einen Rohstoff oder eine Technologie. Sie bleiben auch ohne marktregulierendes Verhalten des Unternehmens bestehen, da kein Konkurrent in den Besitz der Produktionsgüter gelangen kann. Das liegt unter anderem daran, dass für den Verkauf von Rohstoffen wie Gas oder Erdöl ein großes Verkaufsnetz wie etwa Gasleitungen vorhanden sein muss. Da sich dieses in den Händen des marktführenden Unternehmens befindet, ist ein Neueinstieg schwierig.

Rechtliche Monopole

Rechtliche Monopole existieren durch gesetzlich festgelegte Vorgaben. Meist ist ein Staat der Monopolträger: Der deutsche Bund etwa ist Inhaber des Branntweinmonopols und auch das Postmonopol war für lange Zeit in staatlicher Hand. Ebenso gehören Patentrechte zu den rechtlichen Monopolen, da sie einem Unternehmen für einen befristeten Zeitraum das alleinige Monopol  auf eine Innovation gewähren.

Wirtschaftliche Monopole

Wirtschaftliche Monopole entstehen durch den Zusammenschluss oder Aufkauf zweier oder mehrerer Konkurrenzunternehmen mit dem Ziel, das Monopol für einen Wirtschaftszweig zu erlangen. Das wird auch durch die Bildung von Kartellen angestrebt, in denen verschiedene Unternehmen Preisabsprachen treffen. Dieses Verhalten ist in Deutschland jedoch verboten und wird durch das Kartellrecht geregelt. Als wirtschaftliche Monopole bezeichnet man auch wertvolle Kunstgegenstände mit Alleinstellungsmerkmal.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die Entstehung von Monopolen ist in Deutschland gesetzlich geregelt:

Das wichtigste Gesetz zur Regelung der Monopolbildung ist das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB). Darin werden Wettbewerbsbeschränkungen, Regeln zur Marktbeherrschung, der Zusammenschluss von Unternehmen, das Kartellrecht, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Bundes und die Organisation der gesetzlichen Wettbewerbsbehörden geregelt. Das Gesetz dient auf der einen Seite zum Schutz der Unternehmen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Auf der anderen Seite schützt es den Markt und die Verbraucher, die durch Monopolbildung den Vorgaben eines einzigen Unternehmens ausgesetzt wären.

Ein wichtiges Organ für die Kontrolle der Monopolbildung ist das Bundeskartellamt. Die Grundlage für die Informationsbeschaffung ist die Monopolkommission:

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“. In erster Linie sollen die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge überprüft werden. Es werden jedoch auch gezielte Untersuchungen einzelner Branchen durchgeführt. Dabei konzentriert sich das Bundeskartellamt nur auf wettbewerbliche Kriterien.

Monopolkommission

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das in erster Linie eine Beraterposition für die Bundesregierung innehat. Alle zwei Jahre wird ein Hauptgutachten erstellt, das die momentane und zukünftige Unternehmenskonzentration beinhaltet. Auch Sondergutachten, wie etwa für den Bereich der Netzindustrien, werden auf Wunsch der Bundesregierung erstellt.

Monopole existieren in unterschiedlichen Formen und sind entweder vor natürlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Hintergründen entstanden. In Deutschland werden Monopole durch das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ geregelt und mithilfe des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission überprüft und durchgesetzt.

 

Quellen:

Bundeskartellamt: http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Bundeskartellamt/bundeskartellamt_node.html

Duden:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Monopol

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/BJNR252110998.html#BJNR252110998BJNG005202377

Monopolkommission:

http://www.monopolkommission.de/

Wirtschaftslexikon:

http://www.wirtschaftslexikon.co/d/monopol/monopol.htm

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