Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Liquidation

Liquidation

Eine Liquidation (lat. Liquidare „verflüssigen“)  findet statt, wenn sich eine Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder ein Verein auflöst. Mit der Aufteilung des Liquidationserlöses sollen in erster Linie die Ansprüche der Gläubiger gedeckt werden. Die Mitglieder, Aktionäre oder Gesellschafter werden erst in zweiter Linie ausgezahlt.

Für die gesetzliche Vertretung und die Durchführung der Liquidation sind Liquidatoren verantwortlich (§ 48 BGB). Im Normalfall ist der Liquidator die Person, die ebenfalls die bisherigen Geschäfte und die gesetzliche Vertretung ausgeführt hat. 

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