Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Liquidation
Eine Liquidation (lat. Liquidare „verflüssigen“) findet statt, wenn sich eine Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder ein Verein auflöst. Mit der Aufteilung des Liquidationserlöses sollen in erster Linie die Ansprüche der Gläubiger gedeckt werden. Die Mitglieder, Aktionäre oder Gesellschafter werden erst in zweiter Linie ausgezahlt.
Für die gesetzliche Vertretung und die Durchführung der Liquidation sind Liquidatoren verantwortlich (§ 48 BGB). Im Normalfall ist der Liquidator die Person, die ebenfalls die bisherigen Geschäfte und die gesetzliche Vertretung ausgeführt hat.