Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Konsul

Konsul

Ein Konsul ist ein Vertreter eines Staates in einem anderen Staat, der den Konsul durch  Exequatur zugelassen haben muss. Der Konsul ist zuständig für die Wahrung der Interessen des Entsendelandes auf den Gebieten des Handels, der Schifffahrt und des Verkehrs, den Schutz der Interessen einzelner Staatsbürger des Heimatsstaats und die Berichterstattung über wirtschaftliche Prozesse im Empfangsstaat.

Im Gegensatz zu einem Botschafter hat ein Konsul nur eingeschränkte Rechte, darf aber meist dennoch im Urkunds- und Passwesen tätig werden. Zusätzlich genießt er im Empfangsstaat Amtsimmunität, obwohl er keinen diplomatischen Status innehat. Innerhalb Deutschlands sind die Rechte und Pflichten der Konsuln im Konsulargesetz geregelt.

Es gibt verschieden Rangformen bei der Besetzung des Konsulats. Dazu gehören Generalkonsuln, Vizekonsuln, Konsuln und Konsularagenten. Zusätzlich unterscheidet man zwischen Berufskonsuln und Wahlkonsuln (Honorarkonsuln). Berufskonsuln müssen die Laufbahnprüfung für den gehobenen oder höheren Auswärtigen Dienst absolviert oder eine andere qualifizierende Ausbildung abgeschlossen haben. Honorarkonsuln hingegen sind Ehrenbeamte, die konsularische Aufgaben wahrnehmen.

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Mehr Informationen zur Tätigkeit eines Botschafters finden Sie hier.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/konsul.html

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