Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Kapitalanlagegesellschaft

Kapitalanlagegesellschaft

Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch: Investmentgesellschaft) ist ein Unternehmen, das Geldanlagen in Form von Investmentfonds verwaltet. Die Anlagen einzelner Personen werden in einem Fond gesammelt und gemeinschaftlich verwaltet. Dieses Vermögen wird aus Gründen der Risikomischung in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstückssondervermögen angelegt. Der Anleger erhält einen Anteilschein am Sondervermögen in Form einer Urkunde.

Kapitalanlagegesellschaften dürfen nur in Form von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) tätig werden und müssen über ein Anfangskapital von mindestens 300.000€ verfügen. Des Weiteren ist für den Betrieb eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nötig. Die Haftung der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) darf eine Kapitalanlagegesellschaft je nach Strukturierung auch andere Aufgaben wie die individuelle Vermögensverwaltung, die Verwahrung und den Vertrieb von in- und ausländischen Investmentfonds ausführen sowie Altersvorsorgeverträge abschließen.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kapitalanlagegesellschaft.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kapitalanlagegesellschaft-kag/kapitalanlagegesellschaft-kag.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/kagb/BJNR198110013.html

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