Just-in-time Geschäft
Bei einem sog. Just-in-time Geschäft, kommt es dem Gläubiger darauf an, die Leistung zu einem exakten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erhalten. Deshalb wird in einem solchen Vertrag genau vereinbart, wann die Leistung zu erfolgen hat und in den meisten Fällen wird die Folge einer Nichteinhaltung der Leistungszeit festgelegt. Dies erspart dem Gläubiger auch eine Nachfristsetzung, wenn er Schadensersatz verlangen will.
Das Just-in-time Geschäft ist Ausprägung der allgemeinen Vertragsfreiheit und im BGB nicht näher geregelt. Es handelt sich um eine Sonderform des sog. Fixgeschäftes.
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