Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Grunderwerbsteuer
Auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes fällt bei dem Erwerb eines inländischen Grundstücks eine Grunderwerbssteuer an. Da sie in der Regel einem Kaufvertrag unterliegt, zählt sie als Rechtsverkehrsteuer(§ 433 BGB). Die Höhe der Grunderwerbssteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % der Bemessungsgrundlage.
In gewissen Erbfällen tritt die Grunderwerbssteuer zugunsten der Erbschafts- und Schenkungssteuer zurück. Der Erwerb von Grundstücken ist außerdem Umsatzsteuerfrei.