Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Gewässerschaden

Gewässerschaden

Ein Gewässerschaden liegt vor, wenn ein Gewässer durch das Einbringen von Stoffen durch eine Person oder eine Anlage verunreinigt wurde. Nach § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist eine solche Handlung strafbar und der Täter oder Anlagenbetreiber zum Schadensersatz verpflichtet.

Gewässerschäden werden von den meisten Versicherungen nicht getragen, lediglich Abwasserschäden sind in einigen Privatversicherungen enthalten. Eine spezielle Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bietet hingegen die Möglichkeit, sich gegen Gewässerschäden abzusichern. Insbesondere für Betreiber von Tankanlagen oder Privatpersonen mit Heizöltanks ist diese empfehlenswert.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewaesserschadenhaftpflichtversicherung.html

http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html#BJNR258510009BJNG000100000

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