Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Feuermeldeanlagen

Feuermeldeanlagen

Feuer- oder Brandmeldeanlagen sind Einrichtungen, die der Anzeige von Feuern und dem Schutz von Personen und Sachwerten dienen. Sie sind häufig in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Flughäfen, Krankenhäusern und Altenwohnheimen zu finden. Bricht dort ein Feuer aus, wird ein Brandmelder entweder manuell oder automatisch aktiviert und leitet das Signal an die Brandmeldezentrale weiter. Diese reagiert auf den Impuls, indem sie einen Alarm auslöst und die Brandmeldung an die örtliche Feuerwehr weiterleitet. Des Weiteren können Feuermeldeanlagen Brandschutzvorgänge wie etwa das Schließen von Brandschutztüren oder das Abschalten von Maschinen steuern.

Die Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Feuermeldeanlagen sind in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) nach der Vorschrift DIN 14675 geregelt. Die Planung, Installation sowie der Betrieb und die Wartung dürfen nur durch zertifizierte Fachfirmen vorgenommen werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. In Privatwohnungen sind Feuermeldeanlagen in Form von Rauchmeldern in fast allen Bundesländern Pflicht, in Geschäftsräumen sind diese nur vonnöten, wenn dort Personen schlafen.

 

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Quellen:

http://www.din-14675.info/de/Startseite

http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Brandschutz-Planung-der-Brandmeldeanlage-BMA-_3181645.html

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