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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Faksimile

Faksimile

Bei einem Faksimile handelt es sich um eine Kopie oder Reproduktion, die in Größe und Format genau mit dem Original übereinstimmt. Das Wort Faksimile leitet sich aus dem Lateinischen von fac simile ab, was auf Deutsch „mach es ähnlich“ bedeutet.  

Faksimiles werden vor allem verwendet, um Bücher, Schriften und Zeichnungen mittels fotografischer Verfahren nachzubilden. Häufig handelt es sich dabei um historische Vorlagen, wie Bilder und Handschriften. Das Faksimile bezeichnet auch elektronische Kopien von Dokumenten und ist die Grundlage für den Begriff Fax.

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Wichtig bei der Herstellung ist, dass das Faksimile dem Original so ähnlich wie möglich ist, das heißt, dass es der Vorlage in Zustand, Farbe und Größe entspricht. Wird nur der Text abgebildet, ohne das originalgetreue Layout, spricht man von Nachdruck. Zur Herstellung von Faksimiles werden sowohl historische Handwerkszeuge als auch moderne Foto- und Scantechnik verwendet. Bevorzugte Techniken sind:

  • Lichtdruck
  • Holzstich
  • fotomechanischer Nachdruck.

Faksimiles bieten zum Beispiel die Möglichkeit, Originale, die zu wertvoll oder empfindlich sind, um ausgestellt zu werden, der Öffentlichkeit zu präsentieren und sie für die Forschung zugänglich zu machen. 

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