Erblasserschulden
Als Erblasserschulden werden Schulden und Verbindlichkeiten bezeichnet, die ein Erblasser zu Lebzeiten angehäuft hat und eingegangen ist. Die Schulden werden im Rahmen einer Erbschaft an den Erben weitergegeben. Dieser haftet nach § 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Nachlassverbindlichkeiten. Er ist somit verpflichtet, die Schulden abzubezahlen und die Verbindlichkeiten einzuhalten.
Nach § 10 des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) kann der Erbe die Erblasserschulden zusammen mit Verbindlichkeiten und Vermächtnissen sowie den Kosten für die Beerdigung von der Steuer abziehen, insofern sie nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft stehen.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG017402377
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/BJNR109330974.html#BJNR109330974BJNG000303140
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/nachlassverbindlichkeiten.html