Erbfallschulden
Ein Erbe beinhaltet nicht immer Vermögenswerte. In gewissen Fällen kann eine Erbschaft auch Schulden oder Verbindlichkeiten enthalten, welche der Erbberechtigte übernehmen muss. Erbfallschulden jedoch sind nicht durch den Erblasser verschuldet, sondern erwachsen durch den Anfall der Erbschaft. Sie sind unvermeidlich und müssen vom Erben getragen werden.
Darunter fallen die Beerdigungskosten, die Erbschaftssteuer, die Testamentseröffnung (§ 1968). Außerdem die Pflichtteilsansprüche von Miterben, Ausbildungsansprüche von Stiefkindern oder Unterhaltsansprüche werdender Mütter.
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