Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Einnahmenüberschussrechnung

Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung (auch als EÜR bezeichnet) ist ein buchhalterisches Verfahren, das die Gewinnermittlung von Selbstständigen, kleinen Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben vereinfacht. Im Gegensatz zu doppelter Buchführung und der Bilanzrechnung ist die Einnahmenüberschussrechnung ein weniger aufwendiges Verfahren, dem die schlichte Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zugrunde liegt.

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) stellt die Rechnung für steuerpflichtige Betriebe, die nicht aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zum Führen von Büchern verpflichtet sind, eine einfache Möglichkeit zur Gewinnermittlung dar. Dazu gehören Unternehmen ohne einen Eintrag im Handelsregister mit einer Umsatzgrenze von 500.000€ und einer Gewinngrenze von 50.000€ sowie landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gewinngrenze von 50.000€ im Jahr.

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Das Finanzministerium bietet ein Formular zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung an, anhand dessen der Gewinn durch den Abzug der Betriebsaufgaben von den Betriebseinnahmen berechnet werden kann. Lediglich Betriebe mit einem jährlichen Umsatz von maximal 17.500€ dürfen auch formlose Gewinnrechnungen aufstellen.

Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt das Zufluss- und Abflussprinzip, bei dem Einnahmen und Ausgaben erst dann erfasst werden, wenn sie tatsächlich zu- bzw. abgeflossen sind. In Folge dessen werden sie ausschließlich dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zugerechnet, in welchem sie stattgefunden haben.  

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einnahmen-ueberschuss-rechnung.html

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung.html

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