Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Eigentümerinteresse

Eigentümerinteresse

Als Eigentümerinteresse bezeichnet man das Interesse einer Person an einer Sache, obwohl sie nicht deren Eigentümer ist. Das ist etwa bei Mietern oder Pächtern der Fall, die den wirtschaftlichen Wert der Sache durch die Zahlung einer Miete erbringen und in geldwerter Beziehung zu dieser stehen.

Das Eigentümerinteresse spielt im Besonderen bei Sachversicherungen eine Rolle, wenn Fremdeigentum durch eine andere Person als den Eigentümer versichert wird. Dazu gehört neben der Versicherung von fremdem Eigentum im Rahmen einer Hausratversicherung auch die Versicherung von Sachen, die durch einen Ratenkauf noch nicht zum Eigentum des Käufers gehören.  Es unterscheidet sich von dem Eigentumsinteresse, bei dem der Eigentümer selbst die Sache versichert.

 

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Quelle:

Frank von Fürstenwerth und Alfons Weiss: VersicherungsAlphabet (VA): Begriffserläuterungen der Versicherung aus Theorie und Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft. 2001. S. 186.

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