Eigenmittel
Als Eigenmittel bezeichnet man das Kapital, über das ein Kreditinstitut verfügen muss, um im Zweifelsfall Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen zu können. In § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist geregelt, dass sich die Höhe der Eigenmittel nach den übernommenen Risiken richtet, um die Gläubiger vor Vermögensverlusten zu schützen.
Die Eigenmittel müssen aus dem Eigenkapital und Drittrangmitteln bestehen. Ersteres wird zusätzlich noch in die Unterkategorien des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals unterteilt. Das Kernkapital besteht aus den harten und den hybriden Teilen, die aus dem eingezahlten Kapital und den Rücklagen sowie eigenkapitalähnlichen Anleihen zusammensetzen. Das Ergänzungskapital beinhaltet hingegen Vorsorgereserven und längerfristige Verbindlichkeiten, während die Drittrangmittel aus anteiligen Gewinne und kurzfristigen, nachrangigen Verbindlichkeiten bestehen.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html#BJNR008810961BJNG000505377
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/eigenmittel/eigenmittel.htm