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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bruttosozialprodukt

Bruttosozialprodukt

Das Bruttosozialprodukt bezeichnet das Einkommen der Staatsangehörigen einer Volkswirtschaft innerhalb eines Jahres. Seit dem Jahr 1999 wurde es durch das Bruttonationaleinkommen ersetzt. Zur Berechnung wird von dem Bruttoinlandsprodukt die erwirtschaftete Leistung, die in das Ausland geflossen ist, abgezogen und das dort von Inländern erwirtschaftete Einkommen hinzugefügt.

Man unterscheidet zwischen dem nominalen und dem realen Bruttosozialprodukt. Während bei ersterem alle produzierten Güter nach dem Preis ihres Erstellungsjahres bewertet werden, bezieht sich das reale Bruttosozialprodukt auf die Preise eines bestimmten Jahres, die von inflationären Einflüssen bereinigt wurden.

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Quellen:

http://boersenlexikon.faz.net/bruttoso.htm

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18946/bruttosozialprodukt

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