Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung dient der Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Kreditfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie wird von dem zuständigen Kreditunternehmen durchgeführt, das den Zahlungswillen und die Zahlungsfähigkeit feststellt und je nach Höhe der Bonität höhere oder niedrigere Fremdkapitalzinsen erhebt. Nach § 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist ein Kreditinstitut zur Bonitätsprüfung seines Kunden verpflichtet, wenn der Kreditwert den Betrag von 750.000 Euro überschreitet. An der Börse wird die Bonitätsprüfung durch externe Ratingagenturen durchgeführt. Bei Privatpersonen wird hingegen meist der Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) überprüft, der Auskunft über das bisherige Verhalten in Bezug auf Kredite gibt.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bonitaetspruefung.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schufa.html

http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html#BJNR008810961BJNG000604377

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