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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Beschaffungskriminalität

Beschaffungskriminalität

Als Beschaffungskriminalität bezeichnet man rechtswidrige Handlungen, die dem Erwerb oder der Finanzierung von Betäubungsmitteln oder Drogen dienen. Man unterscheidet dabei zwischen direkter und indirekter Beschaffungskriminalität. Erstere bezeichnet den direkten Erwerb von Betäubungsmitteln, wie etwa durch den Einbruch in eine Apotheke, aber auch den Verkauf von Drogen, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Zweitere hingegen bezieht sich auf die kriminelle Beschaffung von Geld und Wertgegenständen zur Finanzierung der Betäubungsmittel. Eine weitere Unterkategorie der Beschaffungskriminalität ist die der Beschaffungsprostitution, die mit dem Ziel der Finanzierung des Drogenkonsums ausgeführt wird.

 

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Quellen:

http://www.kriminalpolizei.de/service/praevention-kompakt.html?tx_contagged%5Bsource%5D=default&tx_contagged%5Buid%5D=172&cHash=0460018824d44e6dc13608c5e791ba1a

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