Der Bedarfskontrollbetrag hat die Aufgabe, eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltberechtigten Kindern zu gewährleisten.
Von dem Nettogehalt des Unterhaltspflichtigen wird der ggf. anfallende Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt (laut Tabelle) abgezogen. Liegt dieser Endbetrag unter dem in der Tabelle angegebenen Bedarfskontrollbetrag, so berechnet sich der Kindesunterhalt nach der nächst niedrigeren Einkommengruppe.
Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.
★★★★★Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
☎️ Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten