Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Auswanderung

Auswanderung

Als Auswanderung oder Emigration bezeichnet man das Verlassen des Heimatlandes mit der Absicht einer dauerhaften oder langanhaltenden Niederlassung in einem anderen Land. Man unterscheidet zwischen freiwilligen und erzwungenen Emigrationen: Gründe für eine freiwillige Auswanderung können die Suche nach einer neuen Lebens- und Arbeitsperspektive oder Familienzusammenführungen sein. Erzwungene Emigrationen kommen meist durch negative wirtschaftliche Umstände im Heimatland oder aufgrund politischer oder religiöser Verfolgung zustande. Auf die Auswanderung folgt die Einwanderung oder Immigration in das neue Land.   

In Deutschland unterliegen Berater für Auswanderer den Bestimmungen des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG): Für eine beratende Tätigkeit wird die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt, die im Regelfall nach einem schriftlichen Antrag erteilt wird. Zum Schutz der Emigranten müssen dafür jedoch die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/auswsg/gesamt.pdf

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/auswanderung.html

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