Außenwände
Als Außenwand bezeichnet man die Wand eines Gebäudes, die den Innenraum von der äußeren Umgebung trennt und dem Gebäude Stabilität verleiht. Sie erfüllt mehrere Funktionen wie etwa den Schall- und Brandschutz, die Statik, den Wärmeschutz im Sommer und im Winter sowie den Schutz vor Feuchtigkeit. Die Anforderungen an die Wärmeschutzfunktion sind in der Energiesparverordnung (EnEV) und der Deutschen Industrie Norm 4108 geregelt. Es gibt unterschiedliche Bauweisen, die sich durch ihre Stabilität und die Dämmeigenschaften unterscheiden.
Unterschiedliche Bauweisen von Außenwänden
Einschalige Wände beinhalten sowohl die Trag- als auch die Wärmedämmungsfunktion und weisen meistens mehrere Schichten auf, sodass sie im Regelfall eine Dicke von mindestens 30 cm aufweisen. Die Wand besteht größtenteils aus Steinarten mit niedriger Rohdichte, die eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen und meist durch ein Wärmedämmverbundsystem in Form einer Außenhaut erweitert werden.
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Mehrschichtigen Wände hingegen bestehen aus separaten Wandteilen. Vorne befindet sich die Vormauerschale aus frostbeständigen Mauersteinen, die vor Feuchtigkeit schützen soll. Diese wird über einen Drahtanker mit dem Hintermauerwerk verbunden, der Abstand zwischen den beiden Teilen muss dabei zwischen 60 und 150 mm betragen. Das Hintermauerwerk sorgt für die nötige Stabilität des Gebäudes und den Wärmeschutz. Zusätzliches Dämmmaterial kann auch zwischen die beiden Mauerteile eingefügt werden.
Bei Fachwerkwänden wird Holz als tragendes Material verbaut und die Lücken mit Lehm, Ziegeln oder Natursteinen aufgefüllt. Da diese Bauweise in besonderem Maße von Feuchtigkeit betroffen ist, muss ein Dämmstoff wie etwa Holzfaserdämmplatten verwendet werden, der das überschüssige Wasser aufnehmen kann.
Quellen:
http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Mauerwerk_Einschalige-Aussenwaende_162708.html?
http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/eneg_novelle_im_bundesgesetzblatt_verkuendet.htm