Anwartschaft
Als Anwartschaft bezeichnet man die rechtlich gesicherte, unausweichliche Aussicht auf den zukünftigen Erwerb eines Rechts. In der Praxis ist das meist bei gesetzlich festgelegten Versicherungsleistungen der Fall.
Im Zivilrecht spricht man von einer Anwartschaft, wenn für den Erhalt eines Rechts nur noch die Handlung des Rechtsempfängers nötig ist. Dadurch ist ein Eingreifen durch andere Personen nicht mehr möglich.
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Auch im Privatrecht kann eine Anwartschaft erworben werden, etwa dann, wenn ein Käufer bei einem Ratenkauf noch nicht den gesamten Kaufpreis entrichtet hat. Erst wenn die gesamte Summe geleistet wurde, geht die Anwartschaft in das Eigentumsrecht über.
Im Versicherungsrecht existieren Anwartschaften auf Versicherungsleistungen, die durch die Zahlung von Beiträgen entstehen. Dazu zählen auch die Beiträge im Rahmen einer privaten Rentenversicherung. Bei Rentenzahlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes existieren ebenfalls Anwartschaften auf den Rentenbetrag, bei der betrieblichen Altersversorgung spricht man hingegen von verfallbaren oder unverfallbaren Anwartschaften.
Quellen:
http://www.juraforum.de/lexikon/anwartschaft
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/anwartschaft.html