Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

AfA

Afa

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet eine Möglichkeit, gewerbliche genutzte und finanziell aufwändige Anschaffungen anhand ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer steuerlich abzusetzen. Die Absetzung ist erst ab einem Betrag von 487,90€ möglich, da die Anschaffung sonst direkt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) steuerlich abgesetzt werden kann. Außerdem muss die Nutzungsdauer mehr als ein Jahr betragen.

Bei der AfA wird der Anschaffungspreis mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verrechnet. Die Absetzung dient dabei der Abbildung der Wertminderung eines Gebrauchsgegenstandes. Diese unterscheidet sich je nach Gegenstand und kann im Allgemeinen den Tabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen entnommen werden. Für einen PKW beträgt diese beispielsweise fünf Jahre.

Es existieren unterschiedliche Formen der Absetzung für Abnutzung, die in § 7 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt sind: Bei der linearen AfA wird der Anschaffungspreis durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, im Fall des oben beschrieben PKWs den Faktor 5, dividiert, um die Höhe der Abschreibung zu ermitteln. Der Quotient kann dann jährlich in die Steuererklärung eingetragen werden und wird im Regelfall erstattet. Eine degressive AfA wird hingegen in Form eines konstanten Prozentsatzes anhand des Restwertes des Gegenstandes berechnet. Sie darf maximal das Doppelte der linearen Afa betragen. Bei einer Leistungs-AfA wird bei Wirtschaftsgütern berechnet, wie viel Leistungspotenzial im vergangenen Jahr verbraucht wurde. Gebäude unterliegen besonderen Regelungen, da sich eine genaue Nutzungsdauer nur schwer vorhersagen lässt und sich je nach Gebäudeart unterscheidet.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-bedeutet-afa-also-absetzung-fuer-abnutzung.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/absetzung-fuer-abnutzung-afa.html

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