09.09.2022

Zaunhöhe angeblich rechtswidrig

  • Ersteller
    Diskussion
  • #388716 Antworten

    Anonym
    Gast

    Wir haben einen Zaun zum Nachbargrundstück errichtet. Die zulässige Ortshöhe beträgt 2 Meter. Diese wurde auch eingehalten.
    Unser Null-Messpunkt war die Grundstücksbegrenzungsborte. (Die Oberkante der Begrenzungsborte entspricht der Höhe der natürlich gewachsenen Geländeoberfläche.)
    Der Zaun selbst ist auf unserem Grundstück (welches abschüssig ist) gesetzt und circa 0,5 Meter vom genannten
    Null-Messpunkt im Boden versenkt.
    Auf unserer Zaunseite haben wir dann das Bodenniveau angepasst um Wasser am Haus zu vermeiden.
    Unser Zaun steht nun zu unserer Seite auf einer einer Höhe von 2,5 Metern.
    Nach Außen hin zum gesamten natürlichen Gelände stimmt die Einhaltung der max. Höhe aber noch.
    Was ist nun rechtlich richtig?

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