Willenserklärung vs. Rechtsgeschäft
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Diskussion
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Hallo zusammen,
Aus schulischen Gründen habe ich folgende Frage: Eine Aufgabe lautet: ,,Liegt eine rechtlich wirksame Willenserklärung vor?“ Der Fall, bei dem ich unsicher bin, lautet: Jemand ist auf einem Flohmarkt und möchte eindeutig etwas kaufen und zeigt das durch Nicken und Nehmen des Artikels. Über den Preis haben sie nicht gesprochen. So nach dem Motto müsste es gewesen sein. Wortwörtlich weiß ich es nicht mehr.
Meine Antwort lautet, dass das eine rechtlich wirksame Willenserklärung ist, weil es ein konkludentes Handeln gibt und alle nötigen inneren Tatbestände erfüllt sind.
Das wurde als falsch angestrichen.
Meiner Meinung nach müsste eine Willenserklärung vorliegen (nur aber kein Rechtsgeschäft, weil der Preis fehlt. Das war aber lt. Aufgabe nicht gefragt).
Zudem können meiner Recherche nach Kaufverträge zustande kommen, wenn der Preis objektiv bestimmt werden kann.
Also ist die Angabe in alle Richtungen deutbar.
Könnten ihr mir bitte hierzu eine Einschätzung geben?
Danke im Voraus!