Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich klarstellen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Die Frage, ob Sie sich nebenberuflich als Immobilienmakler für Wohnimmobilien selbständig machen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Ich werde versuchen, diese Schritt für Schritt zu analysieren.
Zunächst müssen Sie prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt oder nicht. Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit verbietet oder nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt, müssen Sie sich an diese Regelung halten. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt oder nichts dazu sagt, müssen Sie trotzdem einige Pflichten beachten. Zum einen dürfen Sie Ihre Nebentätigkeit nicht während Ihrer Arbeitszeit ausüben oder die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Zum anderen dürfen Sie keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber darstellen oder dessen Interessen schädigen.
Ob Sie als Immobilienmakler für Wohnimmobilien in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen, hängt davon ab, wie ähnlich die Tätigkeiten sind und ob es einen räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang gibt. Wenn Ihr Arbeitgeber sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert hat und Sie nur Wohnimmobilien vermitteln wollen, könnte man argumentieren, dass es sich um unterschiedliche Märkte handelt. Allerdings könnte es auch sein, dass Ihr Arbeitgeber vereinzelt Wohnungen anbietet oder anbieten will und dass Sie dadurch potenzielle Kunden abwerben oder Informationen weitergeben könnten.
Um das Risiko einer Konkurrenzsituation zu vermeiden oder zu minimieren, sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
– Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit und holen Sie sich gegebenenfalls seine Zustimmung ein.
– Vermeiden Sie jede Überschneidung zwischen Ihrer Haupt- und Nebentätigkeit in Bezug auf den Ort, die Zeit und die Zielgruppe.
– Nutzen Sie keine Ressourcen oder Kontakte Ihres Arbeitgebers für Ihre Nebentätigkeit.
– Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften für Immobilienmakler, insbesondere die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und die Informationspflichten nach § 5 TMG.
Das passende Rechtsgebiet für Ihre Frage ist das Arbeitsrecht. Auf rechtsanwalt.com können Sie nach qualifizierten Anwälten im Arbeitsrecht suchen, indem Sie diesen Link verwenden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.