21.06.2023

werkstudentenwerkvertrag

  • Ersteller
    Diskussion
  • #392229 Antworten

    Anonym
    Gast

    Geschätzte Damen und Herren

    ich habe einen werkstudentenwerk mit einer firma abgeschlossen. zuerst habe ich zu meinem arbeitgeber gesagt, dass ich brauche meine gesetzliche krankenversicherung zu weitern.
    ich habe auch einen email von meinem arbeitgeber bekommen, dass meine krankenkasse würde erfölgreich angemeldet.
    aber nach einen monaten er hat meine versicherung nicht bezahlt!
    kann ich mit diese email als beleg gegen mein arbeitgeber klagen?

    mit freundlichen grüßen

  • Autor
    Antworten
  • #392446 Antworten

    Christian
    Moderator

    Ich kann keine Rechtsberatung anbieten, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Informationen geben. Bei rechtlichen Fragen und Klagen ist es immer ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um eine fundierte Rechtsberatung zu erhalten.

    Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass Ihre Krankenversicherung erfolgreich angemeldet wurde, kann diese E-Mail ein möglicher Nachweis sein, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu untermauern. Beachten Sie jedoch, dass die Rechtslage von Land zu Land unterschiedlich sein kann.

    Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlt hat, sollten Sie sich zunächst direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, um das Problem zu klären. Möglicherweise handelt es sich um ein Versehen oder um ein Problem, das ohne rechtliche Schritte gelöst werden kann.

    Wenn das Problem nicht informell gelöst werden kann, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Sie können Ihnen dabei helfen, zu beurteilen, ob die E-Mail als Beweismittel ausreicht oder ob weitere Schritte erforderlich sind, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine spezifische Rechtsberatung darstellen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Sie auf der Grundlage Ihrer spezifischen Situation und der geltenden Rechtsvorschriften individuell und präzise beraten.

Antworten auf: werkstudentenwerkvertrag
Ihre Informationen:




Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.