23.07.2022

Werkstudent ohne Vertrag

  • Ersteller
    Diskussion
  • #388057 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich (Studentin) habe 2 Jobs, einen im Seniorenheim als Testerin (Minijob) und einen in der Apotheke als “Mädchen für alles” angenommen. Beim Minijob bin ich zufrieden, habe dort auch normal einen Arveitsvertrag unterschrieben.

    Bei der Apotheke habe ich einen mündlichen Vertrag (Werkstudentenjob) mit meiner jetzigen Chefin ausgemacht und ich bin sehr unzufrieden. Ich habe vom 11 Juli angefangen mit arbeiten und möchte jetzt kündigen.

    Laut Internet müsste ich so oder so eine schriftliche Kündigung abgeben auch wenn ich keinen Vertrag unterschrieben habe, richtig?

    Außerdem dürfte ich max. 20 arbeiten insgesamt für Minijob und Werkstudentenjob?

    Laut Internet müsste ich eine schriftliche Kündigung abgeben auch wenn ich keinen Vertrag unterschrieben habe.

    Wie lange nach der Kündigung muss ich dann noch arbeiten?

    Ergibt das Sinn, wenn sie morgen mit dem Vertrag ankommt, dass ich es noch auf der Stelle unterschreibe oder es komplett sein lasse und ihr direkt die Kündigung aushändige?

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