18.03.2024

Werkstatt Rechnung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #395466 Antworten

    Alex Fröae
    Gast

    Grüßt euch.

    Folgende Frage, ich war im März mit meinem Auto in einer Werkstatt um mich zu Informieren ob Sie Pickerl machen können bei meinem Auto.

    Darauf haben Sie gleich mein auto von unten angeschaut ca 10min und habe in der zeit erfahren das Sie extra mit dem auto wo anders hin fahren würden um das pickerl zu machen.

    Es wurden 600€ geschätzt für die reparatur.

    Das hat mich nicht gefallen und bin dann zum ÖAMTC gefahren und habe das pickerl für 60€ selbst gemacht.

    Nun hab ich eine Rechnung von der Werkstatt bekommen von 40€ die ich nicht zahlen will.

    Muss ich der Rechnung Nachkommen?

    Danke im vorraus.

    LG

  • Autor
    Antworten
  • #395483 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Analyse des Sachverhalts

    Rechtsgebiet:

    Das vorliegende Problem fällt in den Bereich des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

    Schritte:

    1. Vertragsschluss:

      Es ist zu prüfen, ob zwischen Ihnen und der Werkstatt ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies kann auch mündlich erfolgen. Indizien dafür sind die Mitteilung der Werkstatt, dass sie das Pickerl machen kann, und die Untersuchung des Autos.

    2. Auftragserteilung:

      Es ist zu klären, ob Sie der Werkstatt einen Auftrag zur Reparatur erteilt haben. Dies kann auch konkludent durch Ihr Verhalten geschehen, z. B. wenn Sie der Werkstatt das Auto zur Reparatur überlassen haben.

    3. Leistungspflicht der Werkstatt:

      Die Werkstatt ist verpflichtet, die Reparatur fachgerecht und mangelfrei durchzuführen.

    4. Vergütungspflicht des Kunden:

      Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

    5. Angemessenheit der Rechnung:

      Die Rechnung der Werkstatt muss angemessen sein.

    Rechnung:

    Die Werkstatt hat Ihnen eine Rechnung in Höhe von 40 € geschickt. Sie haben die Rechnung nicht bezahlt, weil Sie der Meinung sind, dass Sie die Rechnung nicht bezahlen müssen.

    Einschlägige Gesetze:

    Empfehlung:

    Es ist empfehlenswert, eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die Rechtslage im Einzelfall zu klären.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    Sie können eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Suche nach einem Anwalt:

    Sie können auf rechtsanwalt.com nach einem Anwalt in Ihrer Nähe suchen

    Hinweis:

    Diese Informationen dienen lediglich der ersten Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden.

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