01.09.2023

Wagen nach Leasingvertragsende nicht abgeholt ohne Versicherung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393154 Antworten

    Anonyma
    Gast

    Hi zusammen,

    ich erhoffe mir mit meinem Post eine hilfreiche Antwort, da ich momentan ziemlich ratlos bin:

    Gestern (31.08.) ist mein Leasingvertrag ausgelaufen und der Wagen hätte von dem Dienstleister meines Leasinggebers abgeholt werden sollen. Nun wurde mir aber am gleichen Tag kurzfristig abgesagt und der Wagen kann seitens des Dienstleisters erst ab Ende September abgeholt werden. 🤦🏻‍♀️ Leasinggeber ist darüber informiert. Nun ist es so, dass die Kfz-Versicherung ebenfalls gestern ausgelaufen ist und ich keine weiteren Kosten möchte, da nicht mein Verschulden, würde ich den Wagen gern selbst abmelden. Das geht für den Leasinggeber in Ordnung. Zudem habe ich schriftlich per Mail meinem Leasinggeber mitgeteilt, dass ich mit der Verzögerung absolut nicht einverstanden bin und dass ich keine Kosten, die damit entstanden sind, übernehmen werde. Allerdings bin ich ratlos, wie es rechtlich aussieht, wenn der Wagen bei mir auf dem Grundstück so lange steht und jetzt irgendwas passieren sollte (Hagelschaden etc.) – wer ist da in der Verantwortung? Lieben Dank schon mal! 🙏🏽

  • Autor
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  • #393196 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Verstanden habe ich folgendes: Laut dem Leasingvertrag hätte der Wagen von dem Dienstleister des Leasinggebers abgeholt werden sollen, aber das wurde kurzfristig abgesagt und der Wagen kann erst ab Ende September abgeholt werden. Die Kfz-Versicherung ist ebenfalls ausgelaufen. Der Leasingnehmer möchte den Wagen selbst abmelden, um keine weiteren Kosten zu verursachen. Der Leasinggeber hat zugestimmt. Der Leasingnehmer hat auch schriftlich per E-Mail mitgeteilt, dass er mit der Verzögerung absolut nicht einverstanden ist und dass er keine Kosten, die damit entstanden sind, übernehmen wird. Der Leasingnehmer ist jedoch ratlos, wie es rechtlich aussieht, wenn der Wagen bei ihm auf dem Grundstück so lange steht und jetzt irgendwas passieren sollte (Hagelschaden etc.) – wer ist da in der Verantwortung?

    Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wenn der Wagen bei Ihnen auf dem Grundstück steht und möglicherweise beschädigt wird. Nachdem der Leasingvertrag ausgelaufen ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer zugestimmt hat, das Fahrzeug selbst abzumelden, ist der Leasingnehmer für das Fahrzeug verantwortlich. Wenn während dieser Zeit Schäden am Fahrzeug entstehen, muss der Leasingnehmer dafür aufkommen. Es ist gut zu wissen, dass der Mieter des Fahrzeugs nicht für Schäden verantwortlich ist, die durch normale Abnutzung oder Verschlechterung des Fahrzeugs entstehen¹.

    Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen.

    [ADAC](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/finanzierung-leasing/mangel-leasingauto/) Quelle:

    (1) Leasingrecht:

    Rechte & Pflichten für Leasingnehmer und -geber. https://kanzlei-herfurtner.de/leasingrecht/.

    2) Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen beim Leasing – Gesetze-XXL.de. http://www.gesetze-xxl.de/rechte-und-pflichten-beim-leasing/.

    (3) Rechte des Leasingnehmers und Leasinggebers. https://www.kaelberer-tittel.de/leasingrecht/ueberblick-leasingrecht/.


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