03.12.2022

Vollmacht Erbsache Türkei

  • Ersteller
    Diskussion
  • #389816 Antworten

    Anonym
    Gast

    Mein Vater ist in der Türkei verstorben, hat die dt. Und türkische Staatsbürgerschaft. Wie wir.
    Nun brauchen wir eine Vollmacht für den Anwalt in der Türkei, um die Erbangelegenheiten zu verwalten.
    Im Konsulat brauchen wir einen gültigen türkischen Pass, den ich nicht habe. Meiner ist aus der Kindheit, ich kann so auch keinen Termin machen. Kurzum das Konsulat ist keine Hilfe und setzt die türkische Sprache voraus.
    Meine Schwester war bereits in BaWü beim Konsulat und hat die erforderliche Vollmacht.
    Somit haben wir den Text, die Anforderungen und könnten zu einem deutschen Notar gehen.
    Reicht das aus ? Normalerweise kann man bei einem dt. Notar die Vollmacht beantragen, die vorher von einem Anwalt erstellt (genau der Text den wir schon haben) und dann noch übersetzt wird.

    Es wäre für uns der schnellste und sicherste Weg über das Konsulat zu gehen, nur wollen wir sichergehen, dass es ausreicht.
    Vielen Dank

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