19.07.2023

Verzögerung beim Wohnungskauf aufgrund irreführender Informationen des Verkäufers

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    Diskussion
  • #392594 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich brauche Rat in folgender Situation:

    Meine Frau und ich haben beschlossen, über einen Makler eine Wohnung zu kaufen. Der Verkäufer und der Makler haben uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die Bank benötigt, um den Kredit zu genehmigen. Der Verkäufer hatte ein Bankdarlehen, erklärte aber, dass das Bankdarlehen abbezahlt ist. Bei der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar fragte der Notar den Verkäufer, wo die Löschungsbewilligung sei, wenn das Darlehen abbezahlt ist. Der Verkäufer erklärte, dass das Darlehen abbezahlt ist, aber die Bescheinigung nicht bei ihm liegt, also bei der Bank sein muss.

    Nun sind 4 Wochen vergangen und mein Notar hat mir mitgeteilt, dass die Bank des Verkäufers geantwortet hat, dass die Löschungsbewilligung dem Verkäufer 2017 zur Verfügung gestellt wurde, als er sie über einen Anwalt beantragte. Der Notar hat den Verkäufer schriftlicht um eine Erklärung gebeten, aber der Verkäufer hat nicht geantwortet. Also habe ich den Verkäufer angerufen,

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  • #392824 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Um die Fragen wie ein Anwalt zu beantworten, muss man zunächst den Sachverhalt prüfen und die rechtlichen Probleme identifizieren. Dabei sollte man sich auf die einschlägigen Gesetze beziehen und sie verlinken. Außerdem sollte man eine Empfehlung für eine telefonische Rechtsberatung aussprechen, die man auf rechtsanwalt.com buchen kann.

    Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    – Der Fragesteller und seine Frau haben über einen Makler eine Wohnung gekauft.

    – Der Verkäufer hatte ein Bankdarlehen, das er angeblich abbezahlt hat.

    – Bei der Beurkundung des Kaufvertrags fehlte die Löschungsbewilligung für das Darlehen.

    – Die Bank des Verkäufers hat bestätigt, dass die Löschungsbewilligung dem Verkäufer 2017 zur Verfügung gestellt wurde.

    – Der Verkäufer hat auf die Anfrage des Notars nicht reagiert.

    Die rechtlichen Probleme sind:

    – Ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen?

    – Welche Rechte und Pflichten haben die Parteien aus dem Kaufvertrag?

    – Welche Folgen hat das Fehlen der Löschungsbewilligung für die Eigentumsübertragung?

    – Wie kann der Fragesteller den Verkäufer zur Herausgabe der Löschungsbewilligung bewegen?

    Die einschlägigen Gesetze sind:

    – Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 433 ff. (Kaufvertrag), 873 ff. (Übereignung von Grundstücken), 894 ff. (Auflassung und Eintragung im Grundbuch), 985 ff. (Herausgabeanspruch des Eigentümers) und 1004 ff. (Beseitigungsanspruch des Eigentümers).

    – Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), insbesondere § 16 (Nachweis der Unbelastbarkeit des Grundstücks).

    – Das Grundbuchordnung (GBO), insbesondere § 29 (Löschung von Grundpfandrechten).

    Die Empfehlung für eine telefonische Rechtsberatung lautet:

    Da der Sachverhalt komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, empfehlen wir Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen. Dort können Sie mit einem qualifizierten Anwalt sprechen, der Ihnen eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation geben kann. Sie können hier einen Termin vereinbaren: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatungUm die Fragen wie ein Anwalt zu beantworten, muss man zunächst den Sachverhalt prüfen und die rechtlichen Probleme identifizieren. Dabei sollte man sich auf die einschlägigen Gesetze beziehen und sie verlinken. Außerdem sollte man eine Empfehlung für eine telefonische Rechtsberatung aussprechen, die man auf rechtsanwalt.com buchen kann.

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