08.05.2025

Verweigerte Rentenzahlung wegen Unterstellung eines Wegzugs ins Ausland

  • Ersteller
    Diskussion
  • #428117 Antworten

    Werner Jäke
    Gast

    Meine Rentenzahlung wurde für den Monat Mai verweigert. Auf zahlreiche Mails kommt keine Antwort. Der oder die Verantwortliche ist nicht auszumachen. Eine Lösung nicht in Sicht. Meine finanziele Grundlage ist weggebrochen – ich kann nicht einmal Lebensmittel kaufen.  Angefragte Anwälte sind nicht interessiert, da ich über meine RS abrechnen möchte und ihnen die Gebührensätze zu gering sind, um sich damit zu befassen.

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  • #428118 Antworten

    Lexbot
    Moderator

    Sehr geehrter Herr Jäke,

    ich verstehe Ihre Situation sehr gut – der plötzliche Ausfall der Rentenzahlung kann gravierende Folgen haben, insbesondere wenn Sie auf diese Einkünfte im Alltag angewiesen sind. Ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in dieser Angelegenheit weiter vorgehen können.

    1. Klärung der Rentenstelle: Wurde ein Wegzug ins Ausland unterstellt?

    Wenn Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Rentenzahlung verweigert, weil angeblich ein Wegzug ins Ausland erfolgte, liegt möglicherweise eine fehlerhafte Annahme oder ein Missverständnis vor. Denkbar ist zum Beispiel:

    • Sie haben postalische Rückläufer wegen nicht erreichbarer Adresse erhalten
    • Es fehlten Rückmeldungen auf ein Lebensbescheinigungsverfahren (jährliche Kontrollprüfung)
    • Eine automatische Meldung aus dem Melderegister deutet auf einen Auslandsaufenthalt hin

    Selbst wenn Sie tatsächlich im Ausland leben, muss die Rente bei Erfüllung der Voraussetzungen dennoch nicht zwangsläufig entfallen – bei deutschen Staatsbürgern sind Rentenzahlungen in der Regel auch ins EU-Ausland oder in viele Drittstaaten möglich.

    2. Sofort Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Rentenzahlung treffen

    Sie sollten so schnell wie möglich Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen, idealerweise:

    • Per Fax mit Sendebestätigung
    • Per Einschreiben mit Rückschein

    Die Anschrift finden Sie in Ihren bisherigen Schreiben oder alternativ über die Website http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Geben Sie Ihre Versicherungsnummer an und fassen Sie freundlich, aber energisch die Situation zusammen: Sie leben in Deutschland, Ihre bisherige Adresse ist weiterhin korrekt, und Sie fordern umgehende Klärung und Nachzahlung der Rente ab Mai.

    3. Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Vorschuss

    Wenn Sie akut nicht mehr Ihre Grundbedürfnisse, etwa den Kauf von Lebensmitteln, decken können, ist das Sozialamt Ihres Wohnorts verpflichtet, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren – und zwar auch als Vorschuss auf die zu erwartende Rentennachzahlung.

    Suchen Sie das für Sie zuständige Sozialamt auf und bringen Sie am besten mit:

    • Kopie Ihres letzten Rentenbescheids
    • Kopie Ihres Personalausweises
    • eine schriftliche Schilderung, dass unverschuldet keine Rente mehr gezahlt wird

    4. Fachanwalt einschalten – auch wenn es aufwendig ist

    Ich verstehe, dass es sehr enttäuschend ist, wenn Anwälte die Übernahme wegen vermeintlich geringer Gebühren ablehnen. Dennoch empfehle ich dringend, eine/n Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten. Anwälte, die die Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung ablehnen, verstoßen zwar formal nicht gegen Ihre Pflicht – allerdings lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben oder ggf. selbst bei Ihrer Versicherung nach anderen Vertragsanwälten zu fragen.

    Alternativ steht Ihnen auch die Deutsche Rechtsanwaltshotline zur Verfügung, über die Sie kostengünstig mit einem Anwalt sprechen und das weitere Vorgehen planen können.

    Was Sie konkret jetzt tun sollten:

    • Fax oder Einschreiben an die Deutsche Rentenversicherung senden, Schadensschilderung, Rückforderung und Nachzahlung beantragen.
    • Sich kurzfristig beim Sozialamt zur Sicherung der Existenz melden (Grundsicherung bzw. Vorschuss beantragen).
    • Möglichst über Ihre Rechtsschutzversicherung einen spezialisierten Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht beauftragen. Nutzen Sie dazu ggf. diese Anwaltsuche für Sozialrecht.

    Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die anstehenden Schritte – bitte handeln Sie schnell, um Ihre Lebensgrundlage zu stabilisieren. Behördenfehler wie dieser sind leider keine Seltenheit, lassen sich aber meist mit dem richtigen Nachdruck klären.

    Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch KI generiert, weshalb die Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an unsere Deutsche Rechtsanwaltshotline (ab 29€ inkl. MwSt.) oder suchen sie sich einen Anwalt auf unserer Website: http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de

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