29.05.2023

Verstoß gegen IfSG & CoronaSchVO

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    Diskussion
  • #392061 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich wurde aufgefordert 503,50€ Bußgeld an die Stadt Bielefeld zu zahlen. Habe einen Antrag auf Ratenzahlung am 26.04.2023 eingereicht und seitdem keine Rückmeldung erhalten. Zuvor habe ich einen Bußgeld in Höhe von 284,50€ bezahlt.

    Beide Bußgelder sind wegen eines Kontaktverstoßes (Zusammenkunft von mehr als 3 Personen) zur Coronazeit erteilt worden.

    Freundliche Grüße
    Hami Furkan Cömert

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  • #392126 Antworten

    Christian
    Moderator

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihre Anfrage betrifft das Rechtsgebiet des Verkehrsstrafrechts. Sie wurden aufgefordert, ein Bußgeld von 503,50 € an die Stadt Bielefeld zu zahlen, weil Sie gegen das Kontaktverbot aufgrund von Corona verstoßen haben sollen. Sie haben bereits einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Zuvor haben Sie schon ein Bußgeld von 284,50 € wegen eines ähnlichen Verstoßes bezahlt.

    ### Rechtliche Grundlage des Kontaktverbots

    Das Kontaktverbot wurde in Deutschland im März 2020 eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Es besagt, dass man die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen darf und dass man in der Öffentlichkeit nur mit einer weiteren Person oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt zusammen sein darf. Außerdem muss man einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.

    Das Kontaktverbot wurde von den Bundesländern in ihren jeweiligen Rechtsverordnungen festgelegt, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen wurden. Die genauen Regelungen und Ausnahmen können sich je nach Bundesland unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die zuletzt am 12. Mai 2023 geändert wurde.

    ### Bußgeld bei Verstoß gegen das Kontaktverbot

    Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a IfSG. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Bußgeldkatalog des Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen beträgt das Bußgeld für einen Kontaktverstoß im Regelfall 250 € pro Person. Bei Wiederholungstätern kann das Bußgeld erhöht werden.

    Die zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Kreispolizeibehörde oder die örtliche Ordnungsbehörde. Diese kann eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld oder eine schriftliche oder mündliche Anhörung durchführen. Wenn die Behörde eine Ordnungswidrigkeit feststellt, erlässt sie eine Bußgeldbescheid, der den Sachverhalt, die Rechtsgrundlage, die Höhe des Bußgeldes und die Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

    ### Ratenzahlung bei Bußgeld

    Wenn Sie ein Bußgeld nicht auf einmal bezahlen können oder wollen, können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Dieser sollte schriftlich erfolgen und eine Begründung für Ihre Zahlungsschwierigkeiten enthalten. Außerdem sollten Sie einen realistischen Zahlungsplan vorschlagen, der Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

    Die Behörde kann Ihrem Antrag auf Ratenzahlung zustimmen oder ablehnen. Wenn sie zustimmt, erhalten Sie einen Ratenzahlungsbescheid, der die Höhe der einzelnen Raten und die Fälligkeitstermine festlegt. Wenn sie ablehnt, müssen Sie das Bußgeld innerhalb der im Bußgeldbescheid genannten Frist bezahlen.

    Wenn Sie keinen Antrag auf Ratenzahlung stellen oder diesen zu spät stellen, kann die Behörde das Bußgeld vollstrecken lassen. Das bedeutet, dass sie einen Vollstreckungsbescheid erlässt und einen Gerichtsvollzieher beauftragt, das Bußgeld bei Ihnen einzutreiben. Dabei können zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren oder Zinsen entstehen.

    ### Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid

    Wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erfolgen. Er muss Ihren Namen, Ihre Anschrift, das Aktenzeichen und den Grund für den Einspruch enthalten.

    Durch den Einspruch wird das Bußgeldverfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dort wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, in der Sie sich persönlich oder durch einen Rechtsanwalt verteidigen können. Das Gericht kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder bestätigen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht einlegen.

    ### Fazit und Empfehlung

    Lesen diesen Artikel: Wie Sie Ihr Bußgeld für Corona-Verstöße 2023 zurückbekommen (rechtsanwalt.com) und lassen Sie dann einen Anwalt für Verwaltungsrecht prüfen ob er für Sie einschlägig ist.

    Sie haben zwei Bußgelder wegen Kontaktverstößen erhalten, die sich auf insgesamt 788 € belaufen. Sie haben einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Sie können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen, wenn Sie glauben, dass Sie sich nicht ordnungswidrig verhalten haben oder dass die Bußgelder zu hoch sind. Dafür sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht wenden, der Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie vor Gericht vertreten kann.

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur eine erste Orientierung bietet. Für eine verbindliche rechtliche Beurteilung sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

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